In der Anklageschrift gegen den Beschwerdegegner dürfte ausgeführt sein, was die Ermittlungen gegen X. ergeben hätten, da davon auszugehen sei, dass X. und der Beschwerdegegner die Taten gemeinsam verübt hätten. Da das Strafverfahren gegen X. eingestellt wurde und die Anklageschrift gegen den Beschwerdegegner auch Ermittlungsergebnisse der Strafuntersuchung betreffend X. enthält, welche die Beschwerdeführerin für den von den Erben von X. gegen sie eingeleiteten hängigen Zivilprozess vor dem ausserkantonalen Gericht braucht, ist ein schützenswertes Interesse der Beschwerdeführerin an der Einsicht in die Anklageschrift gegen den Beschwerdegegner zu bejahen.