Die Strafprozessordnung anerkennt die Verfolgung des Zivilanspruchs grundsätzlich als ein schützenswertes Interesse, indem sie insbesondere dem Geschädigten die Möglichkeit des Adhäsionsprozesses und des entsprechenden Zugangs zu den Akten eröffnet. Entsprechend dieser vom Gesetzgeber vorgenommenen Wertung liegt auch ein schützenswertes Interesse vor, wenn ein Dritter den Akteneinsichtsanspruch für die Verfolgung seines Zivilanspruchs in einem separaten Zivilverfahren nutzen möchte (Schenker/Hauser, Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf die zivilrechtliche Haftung, in: Unternehmensstrafrecht und Produktsicherheit [Hrsg. Bühler/Killias], Zürich 2013, S. 113;