101 Abs. 3 StPO. Sie habe ein schützenswertes Interesse an der Akteneinsicht, weswegen ihr Akteneinsichtsgesuch zu Unrecht abgewiesen worden sei. Die Erben von X. hätten am 27. Juni 2012 bei einem ausserkantonalen Gericht gegen sie eine Zivilklage eingereicht. Sie machten geltend, X. sei ungerechtfertigt fristlos entlassen worden und forderten gestützt darauf einen Betrag von Fr. 371'393.50.