Nur so lässt sich eine kriterienorientierte Aussageanalyse anhand der sogenannten Realkennzeichen durchführen. Mit Hilfe der Realkennzeichen, die inhaltliche Qualitäten einer Aussage beschreiben, wird versucht, zwischen realitäts- oder erlebnisbegründeten und phantasierenden Aussagen zu differenzieren (BGE 128 I 90 E. 3d). Diese Grundvoraussetzung ist vorliegend klar nicht erfüllt. X. hat den Beschuldigten einzig mit dem Satz (gerichtsverwertbar) belastet, er habe sie am "Gogo geschläcket". Auf Nachfrage der befragenden Polizistin sagte sie dabei, dies sei über ihren Kleidern erfolgt.