Bremsmanöver eingeleitet hat, gerade, dass er auch der linken Busseite wiederholt eine gewisse – wenngleich sekundäre – Aufmerksamkeit schenkte. Entgegen den Vorbringen der Privatklägerin ist mit der Oberstaatsanwaltschaft sodann festzuhalten, dass es keineswegs einer Tatsache entspricht, dass regelmässig zahlreiche Personen die Obergrundstrasse ausserhalb der beiden Fussgängerstreifen am Pilatusplatz und auf Höhe des Hirschengrabens überqueren.