Der Beschuldigte fuhr mit seinem Fahrzeug auf der rechten der drei Fahrspuren der Obergrundstrasse und befand sich unmittelbar vor dem Unfall gerade im Begriff, den näher beim Hirschengraben befindlichen Abschnitt der Bushaltestelle "Pilatusplatz" anzusteuern. Dabei musste er einerseits darauf achten, mit dem abstehenden Rückspiegel seines Motorbusses nicht die zum Teil sehr nahe am Strassenrand auf den Bus wartenden Personen zu erfassen und zu verletzen oder die in einem Bereich direkt an die Strasse angrenzende Hauswand zu touchieren; andererseits hatte er seine Aufmerksamkeit auch auf allenfalls von der mittleren in die rechte Fahrbahn einspurende Fahrzeuge zu lenken.