b StPO als Anspruchsgrundlage zu prüfen. Gegen die Festlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen in einer teilweisen Einstellungsverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In einem Untersuchungsverfahren sprach die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten X. mit Strafbefehl vom 11. April 2013 der Urkundenfälschung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe verbunden mit einer Busse. Gegen diesen Strafbefehl hat der Beschuldigte X. bei der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben, weshalb der Strafbefehl, soweit es um den Schuldbefund ging, dem Kriminalgericht überwiesen wurde.