Einem Club- oder Barbetreiber bzw. seinem Sicherheitspersonal kann im heutigen Nachtleben nicht zugemutet werden, bei jeder Störung die Polizei zu verständigen und auf diese zu warten; insbesondere bei alkoholisierten Gästen muss eine angemessene sofortige Reaktion möglich sein – dies auch, um Eskalationen zu vermeiden und die Interessen anderer anwesender Gäste zu schützen. Ein Barbetreiber und sein Sicherheitspersonal muss für die Sicherheit und das Wohl der Gäste sorgen können.