Die Staatsanwaltschaft stellte das eröffnete Untersuchungsverfahren wieder ein, nachdem sie zum Schluss gelangt war, dass das Handeln des Beschuldigten durch den Rechtfertigungsgrund der Notwehr gedeckt sei. Der Privatkläger führt gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde beim Kantonsgericht. Aus den Erwägungen: 6.4.3. Ein Angriff im Sinn von Art. 15 StGB ist ein Verhalten, das auf Verletzung eines Rechtsgutes gerichtet ist, wobei jedes Individualrecht grundsätzlich notwehrfähig ist.