Bis heute hält er (wie die Beschuldigten A und B) einen Drittel der Aktien der C AG in Liq. Die Beschuldigten sind Verwaltungsräte und mittlerweile Liquidatoren der Gesellschaft. In seiner Strafanzeige vom 1. November 2010 machte der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, die Beschuldigten hätten 2008 das einzig wertvolle Aktivum der Gesellschaft, eine Maschine, zu einem Spottpreis verkauft und die Gesellschaft auch sonst ausgehöhlt. Der Gesellschaft sei ein Schaden entstanden, weil ihre Aktiven durch das Verhalten der Beschuldigten stark vermindert worden seien.