Der Beschuldigte beantragt, ihm sei für das kantonale Strafverfahren eine Entschädigung von insgesamt Fr. 20'106.05 auszurichten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Honorarnote für das Vorverfahren und das erstinstanzliche Gerichtsverfahren von Fr. 10'072.75, der Honorarnote für das Berufungsverfahren von Fr. 5'853.70 sowie Kosten für private Gutachten von insgesamt Fr. 4'179.60. 4.2.3. 4.2.3.1. (Genehmigung der eingereichten Kostennote für das Vorverfahren.) 4.2.3.2.