Dafür müssen gemäss Anhang 6 Ziff. 111.1 VTS die Richtlinie 70/157/EWG, die Verordnung (EU) Nr. 540/2014, das UNECE-Reglement Nr. 51 sowie das UNECE-Reglement Nr. 59 konsultiert werden. Dabei handelt es sich um fremdsprachige sowie anspruchsvolle Rechtsdokumente der Europäischen Union und der United Nations Economic Commission for Europe mit stark technisiertem Charakter. Einem Käufer eines Neuwagens, der – wie vorliegend – keine speziellen Kenntnisse in Bezug auf Motorfahrzeuge aufweist, kann es angesichts der anspruchsvollen Aufgabe, die bestehenden Grenzwerte zu ermitteln, nicht als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, diese Regeln nicht gekannt zu haben.