NW gemäss Prüfungsbescheid vom 12. März 2015 geprüft und für in Ordnung befunden. Nachträglich wurde seitens des Verkehrssicherheitszentrums OW/NW gegenüber der Staatsanwaltschaft telefonisch eingeräumt, dass das Fahrzeug anlässlich der Kontrolle vom 12. März 2015 fälschlicherweise zugelassen worden sei. Die Einzelprüfung durch kantonale Verkehrsexpertinnen und -experten vor der Zulassung wird bei Fahrzeugen, bei denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, gemäss Art. 30 VTS nur in einem beschränkten Umfang vorgenommen.