Dass es sich dabei um das gesetzlich erlaubte Höchstmass handelt, wird alleine aus dem Dokument heraus nicht ersichtlich. Für die Erkenntnis, dass es sich dabei um einen gesetzlichen Grenzwert handelt, müssen die oben genannten gesetzlichen Vorschriften zum Lärmemissionsgrenzwert hinzugezogen werden, was einer rechtsunkundigen Person, die zur Beachtung von technischen Vorschriften im Bereich des Strassenverkehrs keine erhöhten Sorgfaltspflichten hat (etwa weil sie Motorfahrzeuge verkauft, Autotuning betreibt o.ä), nicht zugemutet werden kann.