Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass das Fahrzeug bei einer Überprüfung durch das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW fälschlicherweise für in Ordnung befunden worden ist. 3.4.3. Die vom Strassenverkehrsamt gemessene Motorenlautstärke von 105 Dezibel mag laut sein und auch einem Laien in Bezug auf Motorfahrzeuge als bemerkenswert laut auffallen. Dem Beschuldigten muss jedoch zugute gehalten werden, dass das Fahrzeug von amtlicher Stelle, nämlich vom Verkehrssicherheitszentrum OW/NW als Zulassungsbehörde, geprüft und als regelkonform bestätigt worden ist.