| | Entscheid: | A (nachfolgend Beschuldigter) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seinen Personenwagen Morgan Plus 8 Speedster nicht im vorschriftsgemässen Zustand geführt zu haben. Bei einer Fahrzeugexpertise durch das Strassenverkehrsamt Luzern sei eine Betriebslautstärke von 105 Dezibel (dB/A) gemessen worden, welche den im Fahrzeugausweis eingetragenen Maximalwert von 86 Dezibel deutlich überschritten habe.