Von einem Käufer eines Motorfahrzeugs kann im Regelfall nicht erwartet werden, dass er über die Bestätigungen des spezialisierten Autohändlers und der amtlichen Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt) hinaus Nachforschungen tätigt, um sich der Regelkonformität des gekauften Fahrzeugs zu vergewissern. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im vorliegenden Fall verneint. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A (nachfolgend Beschuldigter) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seinen Personenwagen Morgan Plus 8 Speedster nicht im vorschriftsgemässen Zustand geführt zu haben.