Am 29. Mai 2018 ersuchte die A a.s. (fortan: Beschwerdeführerin) das Konkursamt H, dieses solle den Aktienkaufvertrag vom 13. Dezember 2016 anfechten. Das Konkursamt wies das Gesuch am 21. Juni 2018 und das Bezirksgericht die dagegen erhobene Beschwerde am 14. September 2018 ab. Dagegen gelangte die A a.s. mit Beschwerde-Weiterzug vom 27. September 2018 ans Kantonsgericht. Aus den Erwägungen: