34 LugÜ N 13 ff.). 6.2.2. Diese Vorbringen des Gesuchsgegners betreffen nicht das Gerichtsverfahren an sich, sondern den Inhalt des vollstreckbar zu erklärenden (Versäumnis-)Urteils des Gerichts Amsterdam vom 24. April 2024. Das Gericht Amsterdam verurteilte die J.________ und den Gesuchsgegner, nach Feststellung der Säumnis der Beklagten, gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines Betrags von EUR 881'150.--, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen im Sinne von Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs über diesen Betrag, ab dem 18. Dezember 2023 bis zum Tag der vollständigen Bezahlung, an die Gesuchstellerin sowie der Tragung der Prozesskosten.