Eine gültige Bürgschaftsabrede scheitere bereits am Einhalten der Formvorschriften, da die Bürgschaftserklärung einer natürlichen Person über einen Fr. 2'000.-- übersteigenden Haftungsbetrag der öffentlichen Beurkundung bedürfe. Weiter lasse sich weder dem LOAN AGREEMENT vom 14. Juni 2022 noch der EXTENSION OF LOAN AGREEMENT vom Oktober 2022 die schriftliche Zustimmung seiner Ehefrau entnehmen, welche es für die Bürgschaft einer verheirateten Person zu ihrer Gültigkeit bedürfe. Weiter könne er nicht zur Zahlung angehalten werden, da der Hauptschuldner, die J.________, nicht ausgefallen sei. 6.2. 6.2.1. Gemäss Art.