1 LugÜ liegt dadurch nicht vor. 6. 6.1. Eine weitere Ordre public-Widrigkeit sieht der Gesuchsgegner in einer Umgehung der Bestimmungen des Bürgschaftsrechts durch die Gesuchstellerin. Er macht zusammengefasst geltend, eine ihn betreffende Bürgschaft würde vermutlich aus dem LOAN AGREEMENT vom 14. Juni 2022, Ziff. 3, bzw. der EXTENSION OF LOAN AGREEMENT vom Oktober 2022, Ziff. 3, abgeleitet. Eine gültige Bürgschaftsabrede scheitere bereits am Einhalten der Formvorschriften, da die Bürgschaftserklärung einer natürlichen Person über einen Fr. 2'000.-- übersteigenden Haftungsbetrag der öffentlichen Beurkundung bedürfe.