___ und den Gesuchsgegner zuzustellen/übermitteln zu lassen und zwar gemäss den Art. 3 - 6 des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 (HZÜ; SR 0.274.131) sowie durch Zustellung unter Berücksichtigung der Formen, die das Recht des ersuchten Staates für die Zustellung der in seinem Hoheitsgebiet ausgestellten Schriftstücke an dort befindliche Personen vorschreibe, wobei die zentrale Behörde im Sinne von Art. 6 HZÜ ferner ersucht worden sei, eine Abschrift dieser Zustellungsurkunde zusammen mit einem Zustellungszeugnis im Sinne von Art. 6 HZÜ zurückzusenden.