Bei der Rechtbank Amsterdam wurde beantragt, durch ein soweit möglich vorläufig vollstreckbares Urteil, die J._______ und den Gesuchsgegner jeweils gesamtschuldnerisch zur Zahlung von EUR 881'150.-- zuzüglich der gesetzlichen Handelszinsen ab dem Zeitpunkt, da die Ladung zugestellt wurde, sowie zu den Verfahrenskosten zu verurteilen. Die Ladungsschrift enthält unter anderem die Mitteilung, dass wenn der Beklagte weder persönlich noch vertreten durch einen Anwalt zur Verhandlung erscheine und die vorgeschriebenen Fristen und Formvorschriften eingehalten worden seien, das Gericht ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen und der nachstehend beschriebenen Klage stattgegeben werde,