53 f. LugÜ zu prüfen. Der Vorinstanz lag im Zeitpunkt ihres Entscheids das niederländische (Versäumnis-)Urteil vom 24. April 2024 in beglaubigter Kopie und in deutscher Übersetzung, eine Bescheinigung nach Anhang V LugÜ vom 2. Juli 2024 und eine Ladungsschrift vom 18. Dezember 2023 vor. Gestützt darauf hat die Vorinstanz das Urteil vom 24. April 2024 als vollstreckbar erklärt. 5.2.3. Der Gesuchsgegner rügt eine Verletzung von Art. 34 Ziff. 2 LugÜ. Gemäss Art.