Grundsätzlich können die für eine Vollstreckbarerklärung erforderlichen Urkunden nach Art. 53 LugÜ (d. h. insb. eine Ausfertigung der zu vollstreckenden Entscheidung) auch noch während des Rechtsbehelfsverfahrens nachgereicht werden (Hofmann/Kunz, a.a.O., Art. 43 LugÜ N 57 m.w.H.). (…) 2.4. Die Beschwerde hat gemäss Art. 327a ZPO zwar aufschiebende Wirkung. Allerdings bleiben sichernde Massnahmen wie insbesondere der Arrest im Sinne von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG vorbehalten. Deshalb bleiben bereits angeordnete sichernde Massnahmen trotz Beschwerdeerhebung bestehen (Hofmann/Kunz, a.a.O., Art. 43 LugÜ N 128). (…) 4. 4.1.