Hat die empfangende Behörde – wie vorliegend das Bezirksgericht A.________ (vgl. Status: Bereit zur Abholung [autoaccept] auf der Abgabequittung) – ihr Postfach für eine automatische Annahme eingerichtet, wird nach wenigen Augenblicken auch gleich die Abholquittung ausgestellt. Die Abholquittung bescheinigt im Fall einer automatischen Annahme nicht, wann die empfangende Behörde die Eingabe geöffnet hat, sondern wann die Eingabe auf dem Server der Behörde eingetroffen ist und damit für diese zur Abholung bereitsteht. Die Abholquittung stellt in diesem Fall somit eine Empfangsbestätigung dar.