5 des Anhangs zur Verordnung des EJPD über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren [SR 272.11] abrufbar unter https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung/kriterienkatalog-d.pdf, besucht am 25.2.2025). Die Abgabequittung bescheinigt, dass die von den Verfahrensbeteiligten verwendete Zustellplattform die Eingabe zuhanden des Empfängers erhalten hat. Hat die empfangende Behörde – wie vorliegend das Bezirksgericht A.___