Die Abholquittung stellt in diesem Fall eine Empfangsbestätigung dar. Gelingt dieser Nachweis der einreichenden Partei nicht, ist eine vorgelegte Abgabequittung, welche für den Nachweis der Rechtzeitigkeit der Eingabe massgebend wäre, irrelevant (E. 5.2). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 4. 4.1. Die Vorinstanz erteilte der Gesuchstellerin gestützt auf einen Darlehensvertrag vom 1. Februar 2023 zwischen den Parteien provisorische Rechtsöffnung für Fr. 4'000.-- nebst 5 % Zins seit 30. Juni 2023.