Vorliegend verlangt die Gesuchstellerin gestützt auf den Untermietvertrag vom 28. Oktober 2021 Rechtsöffnung. In diesem Vertrag verpflichtete sie sich, dem Gesuchsgegner Zimmer Nr. 3 in der 3 1/2 Zimmer-Wohnung im EG, E.-Strasse in G.________, zur Miete zu überlassen. Der Gesuchsgegner verpflichtete sich, der Gesuchstellerin dafür einen monatlichen Mietzins von Fr. 700.-- zu bezahlen. Folglich ist der Rechtsöffnungstitel ein zweiseitiger Vertrag. 6.2.2 Die Vorinstanz prüfte die vom Gesuchsgegner behauptete Nichterfüllung des Untermietvertrags aufgrund der oben in E. 6.1 aufgeführten Lehre und Rechtsprechung.