Im Scheidungsurteil vom 8. April 2022 seien die Unterhaltsbeiträge per Rechtskraft Scheidungsurteil festgelegt worden. Bis zur Rechtskraft würden somit die im Massnahmeverfahren angeordneten Unterhaltsbeitragspflichten gelten. Eine Berufung hemme die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids im Umfang der Anträge. Würden mit der Berufung nur einzelne Punkte des erstinstanzlichen Entscheids angefochten, würden die übrigen Punkte des Urteils in Rechtskraft erwachsen und könnten vollstreckt werden. Der Gesuchsgegner habe gegen die Ziffern 6.1 (Kindesunterhalt) und 7.1 (Nachehelichenunterhalt) des Scheidungsurteils Berufung eingelegt;