Die Rechtskraft sei denn auch nicht bestritten worden. Allerdings bringe der Gesuchsgegner vor, das Eheschutzurteil sei durch das zwischenzeitlich ergangene Scheidungsurteil abgelöst worden, welches im Unterhaltspunkt Teilrechtskraft erlangt habe. Nach rechtlichen Ausführungen folgert die Vorinstanz, die eheschutzrechtliche Regelung behalte bis zum rechtskräftigen Endurteil über die Scheidungsfolgen Gültigkeit, es sei denn, das Scheidungsurteil hätte eine vorzeitige Anpassung der Massnahme verfügt. Im Scheidungsurteil vom 8. April 2022 seien die Unterhaltsbeiträge per Rechtskraft Scheidungsurteil festgelegt worden.