| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 6.3.2 (…) Mit der Revision 2009 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) wurde der Arrest zu einem allgemeinen Durchsetzungsverfahren für Urteile über Geldleistungen ausgebaut, sofern diese Urteile in der Schweiz oder im (europäischen) Ausland aufgrund des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen [LugÜ; SR 0.275.12]) ergangen sind. Zu diesem Zweck wurde in Art. 271 Abs. 1 mit Ziff.