Die Zahlungen erfolgen zu je CHF 310'000.00 (in Worten: Schweizer Franken dreihundertzehntausend) per 29. November 2019 und zu je CHF 310'000.00 (in Worten: Schweizer Franken dreihundertzehntausend) per 20. Dezember 2019. Verspätet geleistete Zahlungen sind mit 5 % p.a. zu verzinsen." (Ziff. II.1 und 2). Damit ist erstellt, dass Rechtsanwältin E den aussergerichtlichen Vergleich dem Friedensrichteramt eingereicht hat und dieser zu Protokoll genommen wurde.