Rechtsanwältin E wurde beauftragt, diese Vereinbarung dem Friedensrichteramt Willisau einzureichen, damit dieses den Vergleich zu Protokoll nehmen kann. Der Entscheid des Friedensrichteramts Willisau vom 1. Oktober 2019 gibt die Vereinbarung vollständig wörtlich wieder. Unter anderem heisst es darin: "Die Parteien einigen sich mit abschliessender Wirkung auf eine Zahlung des A aus dem Nachlass der D von je CHF 620'000.00 (in Worten Schweizer Franken sechshundertzwanzigtausend) an die Damen B und C. Die Zahlungen erfolgen zu je CHF 310'000.00 (in Worten: