272 SchKG N 11 f., sowie zum Durchgriff BGE 132 III 489 E. 3.2 und 132 III 737 E. 2.3). 5.2. Gemäss Vertrag verzichtete der Arrestschuldner (Einsprecher) gegenüber seinem Vater vorbehaltlos und unbedingt auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht sowie alle Ausgleichspflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche an dessen Nachlass. Als Gegenleistung für diesen Verzicht erhielt er von seinem Vater einen einmaligen Betrag in Höhe von Fr. 18 Mio. Gemäss Vertrag hatte die Zahlung auf ein Bankkonto zu erfolgen. Der Vater des Arrestschuldners leistete die Zahlung der Fr. 18 Mio. auf das entsprechende Konto.