Alle diese Rechnungen, welche den Erben bzw. ihren Anwälten jeweils zur Kenntnis gebracht wurden, wurden mittels Arbeitsrapporten in Bezug auf Datum der Leistung, Leistungserbringer, Leistungsart, Bezeichnung der Leistung und Anzahl Stunden im Detail dokumentiert; zur Anwendung kam jeweils der Ansatz von Fr. 350.--/h zuzüglich 8 bzw. 7,7 % MWST gemäss Entscheid vom 16. Mai 2013.