er habe gesagt, jemanden zu beauftragen, sie umzubringen; sie habe eine Steigerung der Gewaltanwendungen festgestellt und auch eine Textnachricht mit Todesdrohung erhalten. Eine Gewaltberatung hat gerade zum Inhalt, dass der Beschwerdeführer darin unterstützt wird, einen verbesserten Umgang mit Konfliktsituationen zu finden und das Risiko für erneute Eskalationen zu verringern. Es ist also durchaus sowohl im öffentlichen wie auch im Interesse von B und der gemeinsamen Kinder – vor welchen die fragliche Auseinandersetzung stattgefunden hat –, wenn diese Beratungen stattfinden.