Diese Einsicht hat ihren Niederschlag in der Gesetzgebung gefunden. So wurden seit 2004 gesetzliche Änderungen vorgenommen, die gewaltbetroffene Personen schützen und die Tatpersonen zur Verantwortung ziehen (vgl. Informationsblätter des Fachbereichs Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, Informationsblatt 15 von September 2017: Häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer, Informationen und Unterstützungsangebote S. 3). Zudem gilt in der Schweiz seit dem 1. April 2018 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35).