Nachdem er festhielt, dass der Verschiebeschmerz am Kehlkopf noch nach zwölf Stunden habe ausgelöst werden können, was eher für ausgeübten Druck und nicht für einen Schlag spreche, widerspricht dies blossen vom Beschwerdeführer geltend gemachten Abwehrhandlungen. Zudem diagnostizierte der Arzt bei B eine punktförmige Rötung/kleines Hämatom aussen am Oberlid links, eine leichte Schwellung vor dem linken Ohr und oberhalb desselben Richtung Schläfe, eine deutliche Rötung und Schwellung der linken Ohrmuschel sowie links und rechts ein Fingerabdruck grosses Hämatom an der Innenseite der Oberarme und links auf der Rückseite des Oberarms eine Serie von vier Fingerabdruck grossen Hämatomen.