In Verfahren, in welchen die unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden kann, muss in der Regel sofort ein Gesuch eingereicht werden. Nur wenn aufgrund der guten finanziellen Verhältnisse des Opfers von vornherein klar ist, dass ein einsprechendes Gesuch keine Aussicht auf Erfolg hätte, kann dies unterbleiben.