Die Massnahmen der Opferhilfe bezwecken jedenfalls nicht, durch andere Ereignisse wie z.B. Krankheit oder die familiäre Situation ausgelöste Probleme zu lindern (Mader/Nahmias-Ehrenzeller, Das revidierte Opferhilfegesetz: Blick auf ein paar wichtige Neuerungen, in: Das revidierte Opferhilfegesetz [Hrsg. Ehrenzeller/Guy-Ecabert/Kuhn], Zürich 2009, S. 10).