Die Zusatzversicherung Ambulant II vergütete der Gesuchstellerin für die Psychotherapie bei der (nicht ärztlichen) Therapeutin lic. phil. A Fr. 60.-- pro Sitzung für die ersten 20 Sitzungen und danach Fr. 50.-- pro Sitzung für 40 weitere Sitzungen. Nach Ablauf von 60 Sitzungen war die Limite der vorgesehenen Beiträge erreicht. 3.4.2. Nach Art. 24 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die Leistungen gemäss den Art. 25 - 31 KVG nach Massgabe der in den Art. 32 - 34 KVG festgelegten Voraussetzungen.