Zusammenfassend wäre ein Wechsel der Therapeutin zu einer von der Krankenversicherung finanzierten Therapie innerhalb eines Jahres zumutbar gewesen. 3.2. Die Gesuchstellerin bringt dagegen vor, die infolge der Missbräuche erlittene psychische Störung könne nicht durch eine gängige Psychotherapie, sondern nur Mithilfe einer spezifischen Traumatherapie behandelt werden. Dies erfordere eine spezielle Ausbildung, die nicht jeder Psychotherapeut oder Psychiater aufweise. Lic. phil. A besitze diese Ausbildung. Der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen therapeutischen Beziehung daure bei der Gesuchstellerin mehrere Jahre.