Ein Wechsel der behandelnden Fachperson wäre aus Sicht des vorhandenen Angebots im Raum X möglich gewesen. Die Gesuchstellerin sei mit Kostengutsprachen der Opferhilfe vom 18. August 2014 und 6. November 2014 bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass innerhalb der am 18. August 2014 gutgesprochenen 40 Stunden Psychotherapie – was einer Therapiedauer von ca. einem Jahr entspreche – ein Wechsel aufzugleisen sei. Damit wäre der Gesuchstellerin zusammen mit ihrer Therapeutin genügend Zeit geblieben, um notwendige Massnahmen vorzunehmen und einen Therapiewechsel vorzubereiten – allenfalls mit Unterstützung der jeweils in der Klinik Y stationär behandelnden Therapeutin C.