A ursprünglich für eine Paartherapie aufgesucht und nicht durch die Opferberatungsstelle vermittelt. Letztere hätte nämlich Therapeuten, welche im Rahmen der Grundversicherung (KVG) arbeiten können, und deren Kosten somit hauptsächlich von der Krankenpflegeversicherung übernommen werden, bei der Vermittlung vorab berücksichtigt, weshalb nun kein Therapeutenwechsel notwendig wäre (vgl. Richtlinien der DISG zur Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe vom Juni 2009 Ziff. 5.1.4).