Mit Gesuch vom 6. Oktober 2015 beantragte die Gesuchstellerin erneut Kostengutsprache für längerfristige Hilfe in Form von weiteren 40 Stunden Psychotherapie bei lic. phil. A. Mit Schreiben vom 6. November 2015 lehnte die DISG dieses Gesuch ab. Daraufhin ersuchte die Gesuchstellerin am 9. November 2015 um eine beschwerdefähige Verfügung. Mit Entscheid vom 3. Dezember 2015 wies die DISG das Gesuch um längerfristige Hilfe für die Übernahme von 40 Therapiesitzungen bei lic. phil. A ab.