Er hat sich gegenüber dem Amt für Gemeinden lediglich auf den Standpunkt gestellt, es sei kein dokumentarischer Nachweis erforderlich. Ferner sei angesichts der Sachlage ohne Weiteres plausibel, dass keine Dokumente vorgelegt werden könnten. Er werde sich dennoch bemühen, den geforderten Dokumentenbeweis zu erbringen. Er habe seine Mutter gebeten, den Sachverhalt vor einer Urkundsperson in Sierra Leone zu Protokoll zu geben. Zum einen handelt es sich bei dieser Erklärung nicht um einen Urkundenbeweis, sondern eine schriftlich abgefasste Aussage, deren Beweiswert, wie ausgeführt, nur beschränkt ist.