1.2 zuwider, so können ihre verantwortlichen Organe mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB bestraft werden. 2. Über die Kosten des Massnahmeverfahrens wird zusammen mit der Hauptsache entschieden. 3. (Rechtsmittelbelehrung) 4. (Zustellung) |