24, 19, 37, 25, 27, 41-44), erscheint das Anbegehren der vorsorglichen Massnahmen zusammen mit der Klage auf Abschluss neuer Serviceverträge (erst) einen Monat vor Ablauf der befristeten Weiterführung der gekündigten Serviceverträge nicht als rechtsmissbräuchlich. Am Vorliegen eines weiterhin bestehenden Rechtsschutzinteresses der Klägerin bestehen sodann keine Zweifel. 10. 10.1.