Die exakten Anteile der unter drei- bis vierjährigen Fahrzeuge im Kundenstamm der Klägerin sowie die exakten Anteile an Garantie- und Free-Service-Arbeiten am Umsatz der Klägerin brauchen (auch) im Rahmen der Nachteilsprognose nicht ermittelt zu werden (vgl. oben E. 7.7). Offenbleiben kann auch die Frage, ob etwa der Bezug von Öl und anderen Flüssigwaren beim Umsatz aus Garantie- und Freeservice-Arbeiten mitzuberücksichtigen ist (vgl. amtl.Bel. 11 S. 36 ff.).